HERZLICH WILLKOMMEN BEIM PROZESSBAROMETER

An vielen deutschen Gerichten dauern Verfahren heute unverhältnismäßig lange.
Prozessbarometer.de ist eine Initiative der Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. (BÖR) in Berlin, um Betroffenen und ihren Anwälten ein Forum zu bieten, die immer häufiger zu registrierenden unakzeptablen Verzögerungen bei Gerichtsprozessen mit öffentlicher Beteiligung zu beanstanden und zu veröffentlichen. Wir erhoffen uns, einen gemeinsamen Beitrag dazu zu leisten, dass der Funktionsfähigkeit des Gerichtswesens die ihr gebührende Aufmerksamkeit und Wertschätzung zukommt, und Mittel und Methoden zu einer in allen Fällen zügigeren Verfahrensgestaltung und Entscheidungsfindung eingesetzt werden. Die Meldung und Auflistung ist zunächst nur auf Verfahren mit einem öffentlich-rechtlichen Streitgegenstand beschränkt, berücksichtigt also z.B. keine Familienrechts-, Erbrechts-, oder Mietrechtsstreitigkeiten.
Alle Angaben auf diesen Seiten beruhen auf Einsendungen von Prozessbeteiligten, die eine überschlägige Plausibilitätsprüfung durchlaufen. Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der hier gemachten Angaben wird unsererseits keine Haftung übernommen. Uns ist bewusst, dass eine Negativliste niemals repräsentativ sein kann und dass die große Mehrzahl der zeitnah entschiedenen und auch besonders rasch durch die Gerichte erledigten Verfahren hier keine Berücksichtigung finden. Dies bitten wir die Nutzer dieses Forums bei ihrer Interpretation und Berichterstattung zu beachten.
Unsere Bedingungen für die Aufnahme in die Prozesslisten sind:
- Der Einreicher muss auch Prozessbeteiligter oder dessen Verfahrensvertreter sein. Bei juristischen Personen muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person benannt werden.
- Mindestanhängigkeit in Hauptsacheverfahren 12 Monate, bei Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz drei Monate.
- Alle angeforderten Gerichts- und Sachverständigenkosten müssen bezahlt und alle Auflagen und Anordnungen des Gerichts erfüllt sein.
- Es darf weder Ruhen noch Aussetzung des Verfahrens angeordnet sein. Ebenso wenig darf ein Vorlageverfahren zu einem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) schweben.
- Sie erklären sich bereit, uns innerhalb von 10 Tagen über verfahrensbeendende Entscheidungen oder den Fortgang des Verfahrens bewirkende Maßnahmen zu benachrichtigen.
- Ohne weitere Meldung Ihrerseits wird ein Verfahren automatisch nach sechs Monaten aus den Listen entfernt.
Möchten Sie gerne ein Verfahren melden?
Oder informieren Sie sich über die am längsten laufenden Verfahren! Darüber hinaus bieten wir Auswertungen geordnet nach Gerichtszweigen und eine nach Orten alphabetisch sortierte Übersicht aller Gerichte in Deutschland (mit Ausnahme der Amts- und Arbeits- und Berufsgerichte).
Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung geweckt!
Im Namen der Bundesvereinigung Öffentliches Recht,
Dr. Thomas Fraatz-Rosenfeld, Hermann B. Schlagermann.
(Mehr über die Bundesvereinigung Öffentliches Recht erfahren Sie hier.)
Bild der Uhr am Gerichtsgebäude in Bremen: © Hans Snoek - www.hs-buch.de / pixelio.de